Objektbetreuung

Kompetenzen und Leistungsspektrum

Ihre möbliert vermietete Wohnung in Berlin braucht eine zuverlässige und kompetente Betreuung!
Wir managen Ihr Eigentum mit Sorgfalt und Aufmerksamkeit:

• Erstellung der Inventarliste
• Wohnungsüber,- rückgaben mit Protokollerstellung
• Schadensaufstellung bei Beschädigungen
• Aufstellung für Ihre Kautionsabrechnung
• Ggfs. Ablesung von Zählerständen Strom und Gas
• Organisation der Endreinigung
• Organisation von zuverlässigen Handwerkern zu fairen Preisen
• Neukauf und Ersatzkäufe von Inventar
• Erstellung internetfähiger Fotos Ihrer Wohnung
• Versicherungsberatung rund um Ihre Wohnung
• Einrichtungsberatung
• Beschriftung von Klingel- und Briefkastenschildern

In Absprache bieten wir selbstverständlich auch weitere Leistungen an. Wir beraten Sie gerne und sorgen stets für einen schnellen, unkomplizierten und professionellen Service.


Preise

Die Preise für die Objektbetreuung splitten sich in Basisleistungen und Zusatzleistungen.

Die Basisleistungen:
· Erstellung internetfähiger Fotos Ihrer Wohnung
· Check-in/Check-out
· Organisation der Endreinigung
· Erstellung und Abschluss des Mietvertrages
· Prüfen des Inventars auf Vollständigkeit bzw. Schäden
· Schadensaufstellung bei Beschädigungen
· Kautionsabrechnung
· Versicherungsberatung rund um Ihre Wohnung
· Ansprechpartner für den Mieter während der kompletten Mietzeit

Für diese Leistungen zahlt der Vermieter (=Auftraggeber) an Bamboola GmbH eine Facility-Gebühr in Höhe von 20 % einer Bruttomiete pro Vermietung. Damit sind die Gebühren für die Basisleistungen für die Mietdauer bis zu 1 Jahr mit dem selben Mieter abgegolten.

Bei Mietverträgen mit einer Mietdauer von mehr als 1 Jahr oder bei Verlängerungen des Mietvertrages, die über 1 Jahr Mietzeit hinaus gehen, zahlt der Vermieter (=Auftraggeber) an Bamboola GmbH jeweils zusätzliche Gebühr in Höhe von monatlich 2 % der Bruttomiete, solange der Mietvertrag tatsächlich läuft.

Beispiel: Bei einer Bruttomiete von Euro 1.000,- beträgt die Gebühr Euro 200,-, bei einem Zeitraum von maximal 1 Jahr Mietvertragsdauer. Wird der Mietvertrag verlängert und läuft über weitere 6 Monate, sind vom Vermieter weitere Euro 120,- an die Bamboola GmbH zu zahlen. Wird der Mietvertrag danach ein weiteres mal um 6 Monate verlängert, sind weitere Euro 120,- vom Vermieter an die Bamboola GmbH zu zahlen, usw.

Zusatzleistungen:
· Erstellung einer kompletten Wohnungsinhaltsliste - Euro 2,00/qm
· Organisation von Handwerkerleistungen - Euro 50,-
· Neukauf und Ersatzkäufe von Inventar - Berechnung nach Zeitaufwand
  (eventuell anfallende Transportkosten werden zusätzlich berechnet)
· Bearbeitungsgebühr bei Verlängerung eines Mietvertrages: Euro 89,25 (Brutto)
· Sonstige Leistungen nach Vereinbarung

Berechnung nach Zeitaufwand, Euro 39,00 pro Std.
Alle Preise inklusiv 19% Mehrwertsteuer. Zahlbar nach Auftragsunterzeichnung und Rechnungserhalt.
Stand:04.2022


Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Allgemeines
Sofern nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für das Vertragsverhältnis zwischen der Bamboola GmbH und dem Auftragnehmer für die vereinbarte/n Dienstleistung/en. Die Angebote von Bamboola GmbH sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.

2. Pflichten des Auftraggebers
Vor der Erbringung der geschuldeten Leistung durch Bamboola GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, Bamboola GmbH nach bestem Wissen über das Objekt zu informieren und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderliche Schlüssel und Unterlagen zu übergeben. Werden die Schlüssel und Unterlagen nicht übergeben, sondern sind von Bamboola GmbH bei Dritten abzuholen, wird dies nach der zum Zeitpunkt gültigen Preisliste berechnet.

3. Pflichten von Bamboola GmbH bei Vermietungsbetreuung
Bamboola GmbH übernimmt keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit des Mieters. Die Miete wird vom Mieter auf ein vom Auftraggeber genanntes Konto überwiesen. Bamboola GmbH ist vom Auftraggeber bevollmächtigt, den Mietvertrag für den Auftraggeber abzuschließen, die vom Mieter zu zahlende Erstmiete und die Kaution in dringenden Fällen entgegenzunehmen und letztere auf einem vom Auftraggeber benannten Konto zu hinterlegen.

4. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die Rechnungen des Auftragnehmers werden spätestens nach der Vermietung gestellt und sind sofort fällig. Werden einzelne Dienstleistungen erbracht, werden diese nach Abschluss der Leistung in Rechnung gestellt. Bamboola GmbH ist berechtigt Abschlagsrechnungen zu stellen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes mit Ansprüchen nicht berechtigt, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert oder durch Bamboola GmbH anerkannt. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht gänzlich oder in Teilen zum Fälligkeitszeitpunkt nach, ist Bamboola GmbH berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner Zahlungsansprüche durch den Auftraggeber zurückzuhalten.

5. Haftung
Bamboola GmbH haftet für Schäden des Auftragsgebers, die aus einer nach Abschluss dieses Vertrages begangenen Pflichtverletzung entstanden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Berlin, soweit gesetzlich zulässig.

7. Datenschutz
Der Auftraggeber ist einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung die erforderlichen Kundendaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Bamboola GmbH ist lediglich berechtigt, zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags, Daten des Auftraggebers mit Dritten auszutauschen.

8. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine dadurch entstehende Lücke durch eine wirksame Regelung auszufüllen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und des Vertrages möglichst nahe kommt.

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